Mein Tätigkeitsfeld umfasst alle Leistungsphasen der HOAI !

Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung:
Klären der Aufgabenstellung, Beratung zum gesamten Leistungsbedarf, Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung Beteiligter.

Leistungsphase 2 - Vorplanung:
Analyse der Grundlagen, Abstimmen der Zielvorstellungen, Erarbeiten eines Planungskonzeptes, einschließlich Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung in Form von Strichskizzen. Klären und Erläutern der wesentlichen städte-baulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen und land-
schaftsökologischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen. Vorverhandlungen mit Behörden
und Kostenschätzung nach DIN 276.

Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung:
Durcharbeiten des Entwurfskonzeptes unter Einbeziehung der schon in LPH: II genannter Belange. Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z.B. durchgearbeitete vollständige Vorentwurfs- oder Entwurfszeichungen in den erforderlichen Maßstäben von 1:100 oder 1:50. Kostenberechnung nach
DIN 276 und Kostenkontrolle, erste Kostenschätzung. Verhandlungen mit Behörden und anderen
an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit.

Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung:
Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungs-
planungen oder Zustimmungen, einschließlich der Anträge auf Ausnahme und Befreiungen unter Ver-
wendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter, sowie notwendige Verhandlungen mit Behörden. Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen.

Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung:
Zeichnerische Darstellung des Objektes mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben,
z.B. endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50
bis 1:1. Fortschreiben der Ausführungsplanung mit allen fachlich Beteiligten während der Objektaus-
führung.

Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe:
Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbe-
schreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligten. Aufstellen
von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen.

Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe:
Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche. Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote, einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller während der Leistungsphasen 6 und 7 fachlich Beteiligten, Verhandlung mit Bietern, Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote, Mitwirkung bei der Auftragserteilung.

Leistungsphase 8 - Bauüberwachung:
Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zu-
stimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheits-nachweis. Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten. Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen, Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm). Führen eines Bautagebuches. Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen. Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligten unter Feststellung von Mängeln. Rechnungsprüfung, Kostenfeststellung nach DIN 276 oder dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht. Antrag auf behörd-
liche Abnahme und Teilnahme daran. Übergabe des Objektes, einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, z.B. Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle. Auflisten der Gewäh-rungsfristen. Überwachen der Beseitigung, der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel. Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.

Leistungsphase 9 - Objektbetreuung und Dokumentation:

Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen. Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten. Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen. Syste-
matische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objektes.