Energieausweis

Die Ausstellung von Energieausweisen ist in der Energieeinsparverordnung 'EnEV 2009' geregelt und je nach Gebäudeart und Baualter verpflichtend. Die Eigentümer müssen bei Neuvermietungen oder Verkauf einer Immobilie den Mietern bzw. Käufern einen Energieausweis vorlegen.

 

Ich biete Ihnen einen Energieausweis an, der die gesetzlichen Anforderungen bei weitem überschreitet: Raum für Raum und Wand für Wand wird auf Schwachstellen untersucht.

Dabei unterscheidet man 2 Varianten:
Der  verbrauchsabhängige Energieausweis bewertet lediglich das Heinzverhalten des Benutzers. Die Ausführung der Baumaterialien bleibt völlig außer Acht, es entscheidet lediglich die Heizkostenabrechnung über den Energiekennwert.

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist genau auf das zu bewertende Objekt abgestimmt. Dafür ist eine detaillierte Aufnahme der Gegebenheiten und Ausführungen vor Ort erforderlich.

Auf Wunsch erstelle ich Ihnen dazu einen Sanierungsplan mit detaillierter Kostenschätzung.

 

Planen Sie, Energieeinsparmaßnahmen an Ihrem Gebäude durchzuführen, dann sollten Sie sicher sein, dass Sie nicht den dritten Schritt vor dem ersten machen oder viel Geld für etwas Unnützes investieren. Egal, wie klein bzw. umfangreich die geplanten Maßnahmen sind, Sie benötigen einen kompetenten Partner, der Ihnen die Wirtschaftlichkeit und  Effizienz der Möglichkeiten aufzeigt.

 

Die Energieberaterin hat ihr eigenes Gebäude aus dem Baujahr 1967  auf Neubauzustand saniert, mit einer Energieeinsparung von ca. 87 % !

 

Wollen auch Sie Ihren Energiebedarf um rund 50 bis 80 Prozent senken ? - dann sprechen Sie uns an.