Beweissicherung

Bei Erstellung eines Neubaues bzw. Durchführung von Tiefbaumaßnahmen mit erheblichen Erdbewegungen bzw. Rammarbeiten, sollte der bauliche Zustand der Nachbargebäude festgehalten werden. Sofern es durch die Baumaßnahme zu Schäden an Gebäuden mit entsprechenden Regressansprüchen kommt, verfügen beide Parteien über ein beweiskräftiges Material, das aussagt, welche Beeinträchtigungen durch die Maßnahme verursacht wurden und welche nicht. Eine gerichtliche Auseinandersetzung wird somit vermieden.

 

Ein Beweissicherungsgutachten wird ebenfalls z.B. bei einer mangelbehafteten Wohnung benötigt; sei es nach Auszug eines Mieters oder z.B. bei Auftreten von Schimmelpilzbildung, zur Feststellung der Ursache.

Sollte ein Bauträger oder auch einzelne Handwerksfirmen vor Beendigung der Leistung ausscheiden (Insolvenz, Kündigung, etc.), ist es dringend erforderlich, den Bautenstand zu beweissichern. So kann genau nachgewiesen werden, welche Leistung erbracht wurde (und in welchem Zustand) und welche noch ausstand.