Schadensgutachten


Ein Schadensgutachten wird benötigt für

….Feststellungen von Schäden vor einem Immobilienkauf
….Qualitätskontrolle
….gerichtliche Auseinandersetzungen
….Streitfälle zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
….Sanierungsvorschläge


Werden Gebäude ohne eigenen Architekten erstellt, ist es unersetzlich, baubegleitend einen Sachverständigen zur Überprüfung der ausgeführten Bauarbeiten, der Einhaltung von Vorschriften und für die Durchführung von Abnahmen zu beauftragen. Das ist die Aufgabe eines Architekten bzw. eines Sachverständigen, der bei der Erstellung des Gebäudes die Interessen des Bauherren vertritt. Dies umfasst selbstverständlich auch die Kontrolle zur Einhaltung der Kosten.

Ich als Sachverständige stelle fest, ob eine mangelfreie Ausführung vorliegt, und welche Kosten die Beseitigung eventueller Mängel oder Schäden verursacht.

Auch für bestehende Bauwerke, seien es Privathäuser, Kirchen, Schulen, Verwaltungsgebäude o.ä., stelle ich vorhandene Schäden fest und zeige die entsprechenden Sanierungsmaßnahmen auf.